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Schulvorstand
HRS Saterland
Der § 38 a des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) gibt Auskunft über die Aufgaben des Schulvorstandes. Seine wichtigen Aufgaben sind die Entscheidung, ob und welche Freiräume der Eigenverantwortlichen Schule die Schule wahrnimmt, sowie Entscheidung über
Der § 38 a des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) gibt Auskunft über die Aufgaben des Schulvorstandes.
Seine wichtigen Aufgaben sind die Entscheidung, ob und welche Freiräume der Eigenverantwortlichen Schule die Schule wahrnimmt, sowie Entscheidung über den Haushaltsplan sowie die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Im Einzelnen:
- Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23)
- Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1)
- Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4)
- Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stellen der Schulleiterin oder des Schulleiters, der stv. Schulleiterin oder des stv. Schulleiters sowie anderer Beförderungsstellen
- Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und deren oder dessen Stellvertretung (§ 45 Abs. 2 Satz § 48 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 3 Satz 3)
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Mitentscheidung bei der Namensgebung
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Grundsätze für Werbung und Sponsoring
- Grundsätze über die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
- Erstellung eines Vorschlages für das Schulprogramm
- Erstellung eines Vorschlages für die Schulordnung
Folgende Mitglieder wurden im Schuljahr 2023/24 gewählt.